Elementarversicherung und unbenannte Gefahren

Die eigenen vier Wände sind für viele Menschen ein Lebensmittelpunkt und eine langfristige Investition. Umso wichtiger ist es, sie ausreichend zu schützen. Neben der üblichen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, die vor allem Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm abdecken, gibt es die Erweiterung um die sog. Elementargefahren. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von gewissen Naturkatastrophen. In Zeiten, in denen extreme Wetterereignisse aufgrund des Klimawandels zunehmen, gewinnt sie immer mehr an Bedeutung. 

Was eine Elementarversicherung leistet

Die Elementarversicherung schützt im Wesentlichen vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen, die unvorhersehbar und nicht verhinderbar sind. Dazu gehören: 

  • Überschwemmungen und Rückstau 
  • Erdbeben 
  • Erdrutsche und Erdsenkungen 
  • Schneedruck und Lawinen 
  • Vulkanausbrüche 

Dieser Schutz ist in der Regel als Zusatz zur Wohngebäude- und Hausratversicherung hinzubuchbar und deckt Schäden am Gebäude sowie am Eigentum innerhalb des Gebäudes. 

Was sollte beim Abschluss beachtet werden?

Beim Abschluss einer Elementarversicherung gibt es verschiedene Punkte zu beachten: 

  • Risikobewertung: Je nach Standort des Gebäudes kann das Risiko für bestimmte Elementarschäden unterschiedlich hoch sein. Viele Versicherer teilen Gebiete in Risikoklassen ein. So kann es sein, dass Häuser in hochwassergefährdeten Gebieten schwer zu versichern sind oder hohe Prämien fällig werden. 
  • Selbstbeteiligung: Bei fast allen Tarifen ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Das bedeutet, dass im Schadensfall ein vereinbarter Betrag vom Versicherten selbst getragen werden muss. 
  • Leistungsumfang: Nicht alle Tarife bieten denselben Umfang an Leistungen. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen zu lesen und zu verstehen, welche Schäden gedeckt sind und welche Ausnahmen es gibt. 

Die Lücke im Schutz – Warum unbenannte Gefahrendeckung?

Doch was passiert, wenn das Wasser nicht durch eine Überschwemmung im Sinne der Bedingungen, sondern durch überlastete Abläufe auf der Terrasse oder dem Balkon in das Haus eindringt? Oder wenn Starkregen nicht das Grundstück flutet, sondern direkt in die Wohnräume drückt?

In diesen Fällen liegt kein Elementarschaden im klassischen Sinne vor, den die traditionellen Versicherungspakete abdecken würden. Auch handelt es sich nicht um einen Leitungswasserschaden. Somit wären solche Schadenereignisse ohne eine zusätzliche Absicherung durch eine unbenannte Gefahrendeckung nicht versichert.

Die unbenannte Gefahrendeckung schließt genau solche Lücken. Sie deckt Schäden ab, die durch keine herkömmliche Definition eines Elementarschadens oder durch andere Standarddeckungen in den Versicherungsbedingungen erfasst werden.

Eine sorgfältige Prüfung und Erweiterung Ihrer bestehenden Versicherungsverträge kann Sie vor schwerwiegenden finanziellen Schäden bewahren. Die Kombination aus Elementarversicherung und der Zusatzdeckung für unbenannte Gefahren bildet dabei das Fundament für einen umfänglichen Schutz Ihres Eigentums. Bedenken Sie immer: Ein Unwetter lässt sich nicht verhindern, aber die damit einhergehenden finanziellen Verluste lassen sich absichern.

Eine Elementarschadenabdeckung muss nicht teuer sein! So kann man ein Ein- und Zweifamilienhaus (liegend in ZÜRS-Zone 1 oder 2) mit bis zu 400 qm Größe bereits für 141,91 Euro pro Jahr versichert werden!

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